Bild: ©Coloures-Pic | AdobeStock
Fördermittel für Ihre Praxisgründung
Wenn ich mit Heilberuflern spreche, höre ich immer wieder: „Ich bin ja nur Freiberufler und bekomme keine Fördermittel.“ Das ist falsch! Zumindest bei uns in Bayern. Denn hier gibt es für die Praxisgründung das Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern, mit der speziellen Antragsstelle für Freiberufler, dem Institut für freie Berufe (IFB) in Erlangen.
Wer kann Fördermittel erhalten?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Bayern haben und auch hier Ihre Praxis gründen möchten, dann sind Sie grundsätzlich förderfähig. Außerdem dürfen Sie noch nicht hauptberuflich gegründet haben, d.h. Sie dürfen noch nicht beim Finanzamt mit einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit gemeldet sein. Falls Sie bereits nebenberuflich mit weniger als 15 Stunden in der Woche Ihre Praxis betreiben, dann können Sie auch Fördermittel in Anspruch nehmen, sobald Sie den Sprung in eine Vollerwerbspraxis schaffen wollen. Entscheidend ist, dass Sie bevor Sie gründen oder den Wechsel in die vollberufliche Praxis vollziehen, den Antrag stellen. Erst nach der Antragsbewilligung dürfen Sie mit dem Coaching beginnen.
Was wird gefördert?
Sie können eine für Sie passende individuelle Beratung zu allen betriebswirtschaftlichen, finanziellen , organisatorischen Themen oder allgemeinen Fragen zur Existenzgründung in Anspruch nehmen. In meinen Coachings lege ich einen besonderen Schwerpunkt auf die Vermarktung der Praxis, denn ohne Patienten läuft die Praxis nicht.
Im Coaching können z. B. Antworten auf folgende Fragen erarbeitet werden:
Wie können Sie die unterschiedlichen Therapien zu einem sinnvollen Praxiskonzept schnüren? Rechnet sich die Praxis überhaupt? Welcher Standort ist gut? Auf welche Zielgruppen könnten Sie sich spezialisieren? Wie vermarkten Sie Ihre Praxis erfolgreich? Wie planen Sie Ihre Finanzen?Benötigen Sie Kapital zur Praxiseröffnung? Können Sie vielleicht einen Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit erhalten? Was muss der Businessplan enthalten, den Sie dafür benötigen?
Wie viel bekommen Sie geschenkt?
Sie erhalten bis zu 70 % der Beratungskosten als Zuschuss. Geschenkt und nicht rückzahlpflichtig. Das IFB bewilligt in der Regel nicht mehr als drei Beratungstage á 8 Stunden. Dabei beträgt das maximal geförderte Beratungshonorar für den Tag 800 €, also 100 € pro Beratungsstunde. Davon bekommen Sie 560 € geschenkt und 240 € pro Beratungstag bleiben für Sie noch zu zahlen als Eigenanteil. Die Mehrwertsteuer kann bei Freiberuflern mit gefördert werden. Sie müssen allerdings mit der kompletten Summe in Vorleistung gehen und die Zahlungen nachweisen, ehe Sie den Förderanteil zurück überwiesen bekommen. Dies dauert in der Regel etwa vier Wochen.
Und die ganzen Formalitäten?
Die sprichwörtliche deutsche Bürokratie macht natürlich auch vor den Fördermitteln keinen Halt. Allerdings bereite ich für meine Kunden alle Formulare zur Antragstellung und auch später zum Nachweis für die Auszahlung der Fördergelder so weit wie möglich unterschriftenreif vor.
Für alle, die vorab wissen möchten, was zur Antragstellung benötigt wird:
- Antrag
- Kurzkonzept der geplanten Praxis
Hier empfehle ich den Fragebogen der IHK, der vom IFB auch anerkannt wird. Die Finanzberechnungen können Sie vorerst vereinfacht mit wenigen Worten darstellen. - Aktueller Lebenslauf
- Formular „Ergänzung zum Lebenslauf“
Hiermit bestätigen Sie, dass Sie in den letzten drei Jahren nicht hauptberuflich selbstständig gewesen sind. - Coachinginhalte
Hierzu muss Ihr Berater ein Schreiben verfassen.
Spätestens bei der Antragstellung müssen Sie Ihren Berater ausgewählt haben.
Wo finden Sie detaillierte Informationen?
Detaillierte Infos und Downloads
Weniger detailliert, dafür verständlicher ist das Video der IHK
Oder kontaktieren Sie mich. Gerne erkläre ich Ihnen in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch alles Wichtige zu dem Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern und unterstütze Sie bei der Antragstellung:
Tel. 08915002085.
Holen Sie sich jetzt die Fördermittel für Ihren Praxisstart!